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AVB

Allgemeine Verkaufsbedingungen (AVB)

1. Allgemeines

1.1. Diese AVB sind verbindlicher Bestandteil aller Kaufverträge zwischen der Fulltex AG und dem Kunden. Fulltex AG ist jederzeit berechtigt, die AVB zu ändern oder zu ergänzen. Individuelle Absprachen zwischen Fulltex AG und dem Kunden gehen diesen AVB, soweit sie davon abweichen, vor.

1.2. Es gelten ausschliesslich die AVB von Fulltex AG. Allgemeine Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden werden selbst bei Kenntnis nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, Fulltex AG stimmt ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zu.


2. Angebot und Vertragsschluss

2.1. Angebote von Fulltex AG als Verkäuferin sind freibleibend (Antrag ohne Verbindlichkeit). Bestellungen durch den Kunden bedürfen der Annahmeerklärung (Auftragsbestätigung) durch Fulltex AG. Der Vertragsabschluss erfolgt durch schriftliche Annahmeerklärung von Fulltex AG oder konkludent durch Überlassen des Kaufgegenstandes an den Kunden. Schriftform ist auch durch Datenfernübertragung, insbesondere Fax oder E-Mail gewahrt. Weicht die Bestätigung der Fulltex AG von der Bestellung ab, gilt sie als genehmigt, wenn der Kunde diese Abweichung nicht innert 3 Tagen nach Erhalt der Bestätigung schriftlich beanstandet.

2.2. Der Inhalt von Werbeprospekten und Katalogen von Fulltex AG ist ohne anderweitige Vereinbarung nicht bindend.


3. Bestellung und Preise

3.1. Die Fulltex AG kann alle Bestellungen, die schriftlich via unseren Online-Shop, Fax oder E-Mail eintreffen, im Rahmen der verfügbaren Lagerbestände ausführen. Die Fulltex AG hat keinen Einfluss auf die Lagerbestände und die Warenbewirtschaftung der markenführenden Organisationen der von Fulltex AG importierten Handelsware. Der Customer Service nimmt keine telefonischen Bestellungen entgegen. Nach Erhalt einer Auftragsbestätigung per E-Mail sind keine Änderungen oder Stornierungen mehr möglich.

3.2. Der Preis richtet sich nach der zur Zeit des Vertragsabschlusses jeweils gültigen Preisliste. Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken netto ab Lager Fulltex AG. Steuern und Abgaben aller Art (z.B. Mehrwertsteuer, Zoll), Verpackung, Versicherung, Lizenzgebühren und Transportkosten sind nicht in den Preisen enthalten.

3.3. Vereinbaren die Parteien Preise in anderer Währung, ist Fulltex AG berechtigt, die Preise bis zur Rechnungstellung aufgrund der aktuellen Wechselkurse zu berichtigen.


4. Zahlungskonditionen

4.1. Zahlungen des Kunden sind ohne Abzüge innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu leisten. In der Regel stellt Fulltex AG eine Rechnung pro Lieferschein. Sie kann aber auch bei Sonderproduktionen und Annahmeerklärung eine Anzahlung von 30% verlangen, weitere 30% vor Versand der Ware und den Rest innert 30 Tagen ab Rechnungsdatum.

4.2. Bestehen bei Fulltex AG Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden, ist Fulltex AG berechtigt, die Lieferung vom Eingang der gesamten Zahlung abhängig zu machen.

4.3. Eine Verrechnung mit Gegenforderungen oder ein Teilrückbehalt aufgrund einer Mängelrüge ist nicht zulässig.

4.4. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen entbindet Fulltex AG von ihrer Lieferpflicht, indes den Kunden nicht von der Annahmepflicht.


5. Lieferkonditionen

5.1. Bei einem Bestellwert ab CHF 1'000 werden für Lieferung in der Schweiz keine Versandkosten verrechnet. In allen anderen Fällen erfolgt eine Verrechnung von CHF 9 pro Paket. Bei einem Bestellwert unter CHF 50 wird zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 10 verrechnet.

5.2. Mit Aufgabe der Ware zum Versand gehen Nutzen und Gefahr auf den Kunden über.

5.3. Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn bis zu deren Ablauf die Lieferung erfolgt oder deren Versandbereitschaft dem Kunden mitgeteilt worden ist.

5.4. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, (i) wenn Fulltex AG Angaben, die sie zur Vertragserfüllung benötigt, nicht rechtzeitig zugehen oder wenn der Kunde nachträglich Änderungen/Ergänzungen verlangt und damit eine Verzögerung der Lieferung verursacht; oder (ii) wenn Hindernisse auftreten, welche Fulltex AG trotz Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht abwenden kann, ungeachtet, ob diese bei ihr, beim Kunden oder bei Dritten (inkl. Hilfspersonen der Fulltex AG) entstehen.

5.5. Bei einer von Fulltex AG zu vertretenden Lieferverzögerung ist ein Schadenersatzanspruch des Kunden ausgeschlossen, soweit die Verzögerung nicht auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz von Fulltex AG beruht. Fulltex AG ist ausdrücklich jederzeit zu Teillieferungen und entsprechender Teil-Rechnungsstellung berechtigt.

5.6. Bei Sonderanfertigungen und Signeten bleiben produktionsbedingte Mehr- oder Minderlieferungen von +/- 5% vorbehalten.


6. Bemusterung / Warenrücknahme

6.1. Warenlieferungen zur Bemusterung werden bei Lieferung fakturiert. Auf Muster gewährt die Fulltex AG 20% Rabatt auf die gültige Preisliste.

6.2. Muster oder Auswahlsendungen werden nicht zurückgenommen und gutgeschrieben, ausser dies wurde anderslautend mit dem Kunden vereinbart.

6.3. Fulltex AG nimmt keine veredelte Ware zurück.

6.4. Artikel aus Sonderangeboten, Ausverkauf und Liquidation sind vom Umtausch ausgeschlossen.


7. Mängel/Reklamationen

7.1. Der Wiederverkäufer ist gehalten, die Lieferungen zu prüfen, vor allem vor der Veredelung der Ware, auch wenn diese an Drittpersonen (Stickerei, Druckerei) geliefert wird. Er meldet allfällige Mängel spätestens innert 5 Tagen nach Erhalt schriftlich an Fulltex AG. Erfolgt innert 5 Tagen nach Erhalt keine Meldung, gelten Lieferungen und Leistungen von Fulltex AG – unter Vorbehalt allfälliger versteckter Mängel – als genehmigt. Die Frist für die Gewährleistung beträgt 12 Monate ab Lieferung von Hagendorn/ZG.

7.2. Technisch nicht vermeidbare, handelsübliche Abweichungen z.B. +/- 5% auf die Grösse, Gewicht g/m2 und in Farbe können nicht beanstandet werden. Produktanpassungen, welche der Sortimentsoptimierung dienen, bleiben vorbehalten.

7.3. Reklamationen müssen dem Customer Service der Fulltex AG mittels Retourenformular schriftlich avisiert werden. Die Ware muss in einwandfreiem Zustand und originalverpackt, zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Retourenformular inkl. Retourennummer, innert 30 Tagen nach Erhalt der Ware retourniert werden.

7.4. Bei Nichteinhalten des oben erwähnten Ablaufs behält sich Fulltex AG das Recht vor, die Retoure zu verweigern und dem Kunden zu seinen Lasten retournieren.


8. Gewährleistung

8.1. Mangelhafte Ware kann Fulltex AG nach eigener Wahl nachbessern oder ersetzen. Andere Ansprüche als kostenlose Nachbesserung oder gleichwertige Ersatzlieferung stehen dem Kunden bei mangelhafter Ware nicht zu.

8.2. Fulltex AG haftet nicht für Schäden, die durch den Transport verursacht wurden.


9. Haftung

9.1. Andere als die in Ziffer 8.1. vorstehend genannten Ansprüche – gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden – insbesondere Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verluste von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie andere unmittelbare, mittelbare oder Folgeschäden sind, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Für Handlungen ihrer Hilfspersonen schliesst Fulltex AG jede Haftung aus.


10. Lagerhaltung

10.1. Sofern Fulltex AG auf Wunsch des Kunden individuell angefertigte Stoffe, Zutaten oder Fertigteile an Lager genommen hat, verpflichtet sich der Kunde im Falle einer Vertragsbeendigung, diese Waren zu den vereinbarten Preisen zu übernehmen. Fehlt eine entsprechende Preisvereinbarung, so bezahlt der Kunde Fulltex AG sämtliche mit diesen Waren verbundenen externen und internen effektiven Erwerbs-, Lager- und Handlingkosten.


11. Schutzrechte

11.1. Sowohl alle vorbestehenden Schutzrechte (z.B. Urheberrechte, Designs, Marken, Patente) und das vorbestehende Know-How als auch alle Schutzrechte sowie das Know-how, welches Fulltex AG im Rahmen der Vertragserfüllung macht bzw. schafft, verbleiben vollumfänglich und unentgeltlich bei Fulltex AG oder den berechtigten Dritten.


12. Vertraulichkeit und Datenschutz

12.1. Die Parteien behandeln sämtliche Informationen und Daten aus dem Vertragsverhältnis als vertraulich, die weder offenkundig noch allgemein zugänglich sind, auch wenn diese nicht als vertraulich gekennzeichnet sind. Im Zweifel sind sämtliche Informationen vertraulich zu behandeln. Vorbehalten bleiben gesetzliche Aufklärungspflichten.

12.2. Die Pflicht zur Vertraulichkeit besteht schon vor Vertragsabschluss und gilt nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter.

12.3. Jegliche Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von Daten dient ausschliesslich der Erbringung unserer Dienstleistungen. Unsere weitergehende Datenschutzerklärung findet sich auf unserer Webseite.


13. Anwendbares Recht/Gerichtsstand

13.1. Auf den Vertrag ist ausschliesslich schweizerisches Recht anwendbar, unter Einschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf vom 11. April 1980 (Wiener Kaufrecht).

13.2. Der Gerichtsstand für alle sich zwischen den Parteien ergebenden Streitigkeiten befindet sich bei dem am bei Klageeinleitung aktuellen Gesellschaftssitz von Fulltex AG zuständigen ordentlichen Gericht.


Hagendorn,1. Juli 2021


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CH-6332 Hagendorn

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